Was wir übersetzen
- Persönliche Dokumente: Reisepässe, Geburts- und Heiratsurkunden, Führungszeugnisse.
- Bildung: Diplome, Notenanhänge, Schulzeugnisse – für Anerkennung und Studienzulassung.
- Unternehmensdokumente: Satzungen, Beschlüsse, Registerauszüge, Vollmachten, Verträge.
- Medizinische und Bankunterlagen, Einkommensnachweise.
Beglaubigung und Apostille
- Beeidigte Übersetzung
- Genau diese verlangen serbische Behörden für fremdsprachige Dokumente: eine Übersetzung mit Stempel und Unterschrift eines vom Justizministerium ernannten gerichtlich beeidigten Übersetzers.
- Apostille für serbische Dokumente
- Damit ein serbisches Dokument im Ausland anerkannt wird, wird es beim Grundgericht mit einer Apostille versehen. Das erledigen wir für Sie.
- Dokumente aus dem Ausland
- Je nach Land braucht ein Dokument eine Apostille oder eine konsularische Legalisation, oder es genügt eine Übersetzung. Wir sagen es Ihnen genau, bevor Sie die Bescheinigung in der Heimat bestellen.
- Beglaubigte Kopien
- Notariell beglaubigte Kopien, damit Sie keine Originale abgeben müssen.
Dolmetschen
Wir begleiten Sie zur Polizei, zum Notar, zur Bank, zum Arzt und zu Verhandlungen. Beim Notar ist das besonders wichtig: Wenn Sie kein Serbisch verstehen, muss Ihnen der Vertrag vollständig übersetzt werden – sonst darf er nicht unterschrieben werden.
Die Voraussetzungen hängen von Ihrer Situation ab und ändern sich von Zeit zu Zeit. In einer kostenlosen Beratung prüfen wir Ihren Fall und nennen Ihnen die aktuellen Anforderungen, Fristen und Kosten.
Kontaktieren Sie uns
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